Kontakt

Für Anfragen zu allgemeinen Vereinsthemen und Mitgliedschaften können Sie uns gern eine E-Mail an kontakt@sg-niederbarnim.de senden.

Training und Ansprechpartner

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren aktuellen Trainingszeiten, Sportangeboten und Ansprechpartnern (Stand 08.12.2023)

News - SG Empor Niederbarnim e.V.

Presseberichte

  • Panketaler zeigen Bestleistungen

[»Märkische Oderzeitung« (MOZ), 28.03.2011]


Zepernick (moz) Die Leichtathleten der SG Empor Niederbarnim waren auf vielen Wettkämpfen. Nach den erfolgreichen Landesmeisterschaften folgten die Mehrkampf- und Mannschaftsmeisterschaften sowie Hallensportfeste.


Selina Krebs (10) siegte sicher im Mehrkampf (50 m-Sprint, Weitsprung und 800m) und holte sich bereits den 3. Meistertitel in diesem Jahr.


Die Mannschaft der 10/11-Jährigen erreichte in der Besetzung Selina Krebs, Svenja Kiese und Emilia Richter den 2. Platz. Beim nationalen Schülersportfest in Berlin siegte Selina in neuer Bestzeit von 7,70 s über 50 m, aber auch ihr 2. Platz im Weitsprung zeugte von ihrer guten Form.


Emilia Richter, elf Jahre, sprang mit 4,22 m die Saisonbestweite und erreichte den 2. Platz ihrer Altersklasse. Im abschließenden 4x 100 m-Staffelwettkampf ging es richtig eng zu, 0,08 Sekunden fehlten zum Sieg, aber die Silbermedaille mit neuer Bestzeit kann sich auch sehen lassen. Die Staffel lief in der Besetzung Emilia Richter, Luisa Kalisch, Selina Krebs, Caroline Koch. Den freudigen Abschluss der Hallensaison feierten die Sportler in Berlin beim Preußen-Cup.


Mit zwei Mädchen-Mannschaften 11/12 Jahre, einer Mannschaft 12/13 Jahre und einigen Einzelstarts bei den elfjährigen Jungen gingen die Panketaler an den Start.


Die 10/11-jährigen Mädchen sind Titelverteidiger und wurden auch dieser Rolle gerecht. Wieder ging der Pokal nach Panketal. Die zweite Mannschaft in dieser Altersklasse belegte unter 14 Mannschaften Platz Sieben. Hier waren einige jüngere Sportlerinnen vertreten, die auch noch in den nächsten zwei Jahren in der Altersklasse starten können.


Bei den größeren Mädchen war es der Kampfgeist der gesamten Mannschaft, der ihnen den 2. Platz einbrachte. Angeführt von Anabel Buchholz und Julia Bittig, die jeweis einzelne Disziplinen gewannen, zeigten auch die anderen Mädchen Leistungssteigerungen.


Milan und Silvan Hoppe kämpften sich durch den Wettkampf der Jungen. Sie konnten an ihre bisherigen Leistungen fast anknüpfen. Gerade bei den 10/11- und 12/13-jährigen Mädchen wollen die Empor-Sportler bei den Mannschaftsmeisterschaften-Brandenburg im Juni in den Kampf um die Medaillen eingreifen. Die Hallenmeisterschaften mit nach 3x Gold, 3x Silber und 1x Bronze waren sehr erfolgreich.


Lutz Sachse


 


  • Spendenübergabe an den SG Empor Niederbarnim e.V. durch Gisela Müller

 [Demokratisches JugendFORUM Brandenburg e.V.; http://goo.gl/GmWqB]


Scheckübergabe Giesela Müller

Foto: „Projekt Trainingslager“ für Kinder einkommensschwacher Familien, Bernau


Der SG Empor Niederbarnim e.V. ist ein Sportverein für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Barnim. Er braucht dringend Geld für ein Trainingslager für Kinder, das er im Sommer 2011 in Polen durchführen will. Einkommensschwache Familien sollen durch die Spendengelder entlastet werden, so dass ihre Kinder zum Trainingslager mitfahren können.

Ohne Verfasser


  • Erfolgreiches Jahr mit Training beendet

[»Märkische Oderzeitung« (MOZ) und »Barnimer Blitz«,-Ausgaben Januar 2010]


Ein sehr erfolgreiches Sportjahr beendeten die Leichtathleten der SG Empor Niederbarnim traditionell mit einem Training im Olympiastützpunkt in Potsdam. Wie seit einigen Jahren schon, wurde den Leichtathleten aus Panketal die Möglichkeit gegeben unter optimalen Bedingungen in der Leichtathletikhalle in Potsdam zu trainieren.

So machten sich sich am 29.12.2009 zwölf Sportler und ihre Übungsleiter auf den Weg nach Potsdam. Pünktlich um 14.00 Uhr begann das Training, nach der obligatorischen Erwärmung ging es in verschiedenen Gruppen zum Spezialtraining. So standen Elemente zur Verbesserung des Weitsprungs und des Kugelstoßens auf dem Programm für die Spezialisten. Alle mußten aber auch die Läufe über 30 bis 60 m absolvieren. Hier maßen Lichtschranken die einzelnen Zwischenzeiten und jeder konnte seine Leistungen sofort feststellen.

 

Image

Foto: Trainingsgruppe am 29.12.2009 in Potsdam


Den Abschluß bildeten die 400 m und 800 m Läufe. Nach zwei Stunden waren alle an die Grenzen ihrer Leistungen gestoßen, aber auch Stolz auf das erreichte. Die Auswertung zeigte, dass die Sportler einen sehr guten Trainingszustand und die Feiertage auch sportlich genutzt haben. Es ist schon beeindruckend, welche Bedingungen am Olympiastützpunkt in Potsdam herrschen.

Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei Andreas Mühlig, Landestrainer Leichtathletik, der uns dieses Training ermöglichte, manche Hilfe und Tipps gab und bei Jürgen Schult, Olympiasieger, Weltmeister und Bundestrainer für die Unterstützung.

Am 9. Januar geht es mit einem Familiensportfest der Röntgen Gesamtschule Zepernick noch etwas gemütlich los, bevor die Landesmeisterschaften in den verschiedenen Altertsklassen anstehen. Hier sollen doch einige Medaillen nach Panketal geholt werden.


Lutz Sachse


 

  • Wettkampf in sechs Disziplinen - Neuer Teilnehmerrekord

[»Märkische Oderzeitung« (MOZ),-Ausgabe 5./6. Dezember 2009]

 

Panketal OT Zepernick (e.b.) Bereits zum 9. Mal fand die offene Leichtathletik-Hallenkreismeisterschaft in den Sporthallen in Panketal statt. Genau 248 Teilnehmer im Alter von 6 bis 19 Jahren aus 13 Vereinen oder Schulen stellten sich den Kampfrichtern.

Sechs Stunden Leichtathletik wurde den vielen Zuschauern geboten, besonders bei den Staffeln war eine grandiose Stimmung in den Hallen. In den Disziplinen 100 m-Sprint, 400 m-Lauf, Dreierhopp, Kugelstoßen, Hochsprung und in den Staffeln 4x100 m kämpfte der Nachwuchs um die Urkunden und Medaillen.

Für besondere Leistungen vom Gastgeber Empor Niederbarnim sorgten u. a. Jonas Jahn (17 Jahre) über 400 m in 51,34 s, Tim Vogel (13) mit 12,80 m im Kugelstoßen, die 4x100 m-Staffel mit Caroline Koch, Selina Krebs, Svenja Kiese und Emilia Richter (9) in 59,62 s alle. Aber auch Vanessa Wegener (13, RW Werneuchen) mit 14,78 s über 100 m, Fabian Jensen (12) vom Gerswalder SV in 59,18 s über 400 m oder Alexander Balta (9) vom SV Fortuna Schmölln mit 5,84 m im Dreierhopp ließen mit ihren guten Leistungen aufhorchen.

Diese Leichtathletikveranstaltung scheint in Barnim/Uckermark/MOL zur festen Position im Sportkalender geworden zu sein. Aus dem Oberbarnim blieb die Resonanz allerdings gering, der SV Motor Eberswalde hielt die Fahnen hoch. Nicht nur Vereine, sondern auch viele Schulen schickten ihre Sportler in den Wettbewerb, so die Röntgen Gesamtschule Zepernick, das Praetorius Gymnasium Bernau, das Freie Gymnasium Zepernick und die Grundschulen aus Schönow und Biesenthal.

Erfolgreichster Verein war der Gastgeber Empor Niederbarnim mit 25 ersten, 15 zweiten und 18 dritten Plätzen, gefolgt von der Röntgen Gesamtschule Zepernick (21/19/13) und dem SV Fortuna Schmölln (19/6/8). In vielen Disziplinen traten jedoch gemeldete Sportler nicht an, manche Wettkämpfe mussten daher sogar ganz ausfallen. Während in den jüngeren Schüler Jahrgängen der Wettkampf angenommen wird, war die Beteiligung in der Jugend wie so oft eher gering.

Aber auch die vielen ehrenamtlichen Kampfrichter zeigten Spitzenleistungen, so gingen u.a. die Kampfrichter beim Dreierhopp über 600 Mal in die Hocke, um die Weiten zu messen. Für die Siegerehrungen wurden an diesem Tag zusammen über 4,5 km zurückgelegt. Der Termin für 2010 ist der 27. November.


Lutz Sachse



  • Neuer Sportverein

[»Bucher Bote«,-Ausgabe September 2008]

 

SG Einheit Zepernick verliert ihre Leichtathletik-Abteilung

»Wenn sich sieben Deutsche treffen, gründen sie einen Verein« – diese Redewendung aus dem Volksmund bringt es auf den Punkt: Deutschland ist das Land der Vereine. Über 500.000 gibt es im ganzen Land, um die 50 davon in Panketal. Neu hinzugekommen in diesem Sommer ist die SG Empor Niederbarnim, ihre Entstehung geht jedoch nicht auf die Idee sieben Gleichgesinnter zurück, sondern ist Ausdruck der Krise des traditionsreichen Panketaler Sportvereins SG Einheit Zepernick. Ein großer Teil der erfolgreichen Leichtathletikabteilung hat dem Verein den Rücken gekehrt und sich mit der Gründung der SG Empor Niederbarnim auf eigene Beine gestellt. 60 Mitglieder hat die »Ausgründung« schon, Tendenz steigend.

Hintergründe

Nachdem Anfang des Jahres wegen finanzieller Schwierigkeiten ein neuer Vorstand das Ruder bei SG Einheit Zepernick übernahm (»Bucher Bote«-Ausgabe 5/2008), hat die neue Führung nun einen harten Rückschlag erlitten. Steffen John, Vorsitzender der SG Einheit Zepernick, machte auf die Konsolidierungsbemühungen des neuen Vorstandes aufmerksam. Dieser habe durch längerfristige Ratenzahlungen, kurzfristige Kredite, Sponsoring- und Spendengelder eine totale Überschuldung des Vereins abgewendet, so John gegenüber dem »BB«.

Für Lutz Sachse, Vorsitzender der SG Empor Niederbarnim, war das Maß trotz der Anstrengungen des neuen Vorstandes voll: »Wir mussten einfach handeln, um den Wettkampfbetrieb der Leichtathleten aufrecht zu erhalten.« Die Probleme erkennt auch John an: »Die Misswirtschaft in der Vergangenheit führte auch dazu, dass den Abteilungen zustehende Gelder nicht oder nur teilweise gezahlt werden konnten.« Die Entwicklung sei somit »ein weiteres Erbe aus der Hinterlassenschaft des ehemaligen Vorsitzenden Bernd Schmieglitz.« Derzeit prüfe der Vorstand wegen vereinsschädigendem Verhalten ein Ausschlussverfahren gegen Schmieglitz. Das Ergebnis stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

Ausblick

Die SG Empor Niederbarnim stellt unterdessen schon die Weichen für die Zukunft. Der Verein will neben wettkampf- bzw. leistungsorientierten Leichtathleten verstärkt Freizeitsportlern einen Rahmen bieten, man wolle Menschen aus der ganzen Region ansprechen, deshalb auch der Name »Niederbarnim«. Weitere Sportarten könnten auch in das Angebot aufgenommen werden. Anfragen hätte es diesbezüglich schon gegeben, so Sachse. Überstürzen wolle man aber nichts. Eine Internetpräsenz ist unter www.sg-niederbarnim.de entstanden. Mit der Gemeindeverwaltung hat man sich schnell über die weitere Nutzung des Sportplatzes der Gesamtschule Zepernick geeinigt. Während der Sommerferien lief der Trainingsbetrieb, an Wettkämpfen, wie den Landesmeisterschaften, wurde teilgenommen.


Martin Jehle

Satzung

der Sport-Gemeinschaft Empor Niederbarnim e. V.

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr


Der am 24.06.2008 gegründete Verein führt den Namen Sport-Gemeinschaft Empor Niederbarnim (SG Empor Niederbarnim) und hat seinen Sitz in Panketal. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erhält nach der Eintragung den Zusatz "e. V.". Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

 § 2 Grundsätze der Tätigkeit


  1. Die SG Empor Niederbarnim e. V. (nachfolgend Verein genannt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar durch Ausübung des Sports.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz, sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die Integration ausländischer Mitbürger und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.

 

 § 3 Zweck und Aufgaben


Zweck und Aufgabe des Vereins ist:

 

  1. Die Förderung der Mitglieder in Bezug auf die Schaffung der Möglichkeiten von sportlichen Betätigungen.
  2. Die Wahrnehmung der Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Dritten.
  3. Die Vertretung der Mitglieder in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten.
  4. Die Schaffung von Grundlagen für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
  5. Die Sicherstellung der Möglichkeit der Teilnahme seiner Mitglieder am regionalen und überregionalen Wettkampfsport.
  6. Die Talentförderung und die Förderung von Leistungssportlern aus der Region.
  7. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zur Förderung des Breitensports.
  8. Folgende Sportarten können im Verein betrieben werden:
    • Leichtathletik
    • Weitere Sportarten können durch Vorstandsbeschluss zugelassen werden.

 

 § 4 Gliederung


Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung selbständige Abteilung gegründet werden. Die Abteilungen regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt oder das Gesamtinteresse des Vereins nicht betroffen ist.

Für die Mitgliederversammlung, die Wahlen und Zusammensetzung der Abteilungsvorstände gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.

 

 § 5 Mitgliedschaft


  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Kinder und Jugendliche bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter.
  3. Juristische Personen können dem Verein beitreten, sofern sie dem gemeinnützigen Zweck dienen und der Abgabenordnung entsprechen.
  4. Ehrenmitglieder
  5. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Vereins.
  6. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.
  7. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

 

 § 6 Beendigung der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Austritt,
  2. Ausschluss,
  3. Tod,
  4. Löschung des Vereins.

 

  1. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. Er ist zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zulässig. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen.
  2. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben. Das Mitglied hat die Möglichkeit, sich zu den angegebenen Ausschlussgründen in der Mitgliederversammlung zu äußern.
    Der Ausschluss erfolgt vor allem, wenn gegen Vereinsinteressen verstoßen bzw., gegen die Satzung verstoßen wird oder die festgelegten Beiträge nicht fristgerecht entrichtet werden.
  3. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes müssen binnen drei Monaten nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief schriftlich dargelegt und geltend gemacht werden.

 

§ 7 Beiträge


  1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren und Mindestbeiträgen und Umlagen werden in einer Beitragsordnung geregelt. Die Umlagen dürfen das Einfache eines Jahresbeitrages nicht übersteigen.
  2. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.
  3. Die tatsächliche Höhe der Beiträge in den Abteilungen wird auf Antrag der Abteilungen vom Vorstand festgesetzt.

 

 § 8 Rechte und Pflichten


  1. Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und weiterer Ordnungen des Vereins zu verhalten. Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.

 

 § 9 Organe


Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. die Abteilungsleitungen,
  4. die Ausschüsse.

 

 § 10 Mitgliederversammlung


  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberstes Organ des Vereins. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung hat schriftlich unter der Angabe der Tagesordnung mindestens 20 Kalendertage vor Versammlungstermin zu erfolgen.
  2. Anträge auf Satzungsänderungen müssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung wörtlich mitgeteilt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder verlangen.
  3. Stimmberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erscheinenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen, es sei denn, die Mitgliederversammlung verlangt eine andere Abstimmungsform.
  5. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Anträge können von jedem erwachsenen Mitglied und vom Vorstand gestellt werden. Anträge auf Satzungsänderung müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sein. Stimmenenthaltungen gelten als Gegenstimmen, Stimmengleichheit als Ablehnung.
  6. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll kann von allen Mitgliedern in der Geschäftsstelle des Vereins eingesehen werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
  7. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder einen durch ihn Beauftragten geleitet.

 

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes,
  2. Entgegennahme des Berichtes des Kassenprüfers,
  3. Genehmigung der Jahresabschlüsse,
  4. Entlastung des Vorstandes,
  5. Wahl des Vorstandes,
  6. Wahl der Kassenprüfer,
  7. Genehmigung des Haushaltsplanes,
  8. Abschließende Entscheidungen über Beschwerden von Mitgliedern,
  9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  10. Beschlussfassung der Beitragsordnung,
  11. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

 

 § 11 Vorstand


Der Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden,
  3. dem Kassenwart,
  4. dem Schriftwart,
  5. dem Sportwart.

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  2. Aufstellung des Haushaltsplans und die vorläufige Genehmigung der Haushaltsabschlüsse,
  3. Beschlüsse zu Arbeitsverträgen,
  4. Vornahme von Ersatzwahlen, 
  5. Berufung eines Beirates.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mind. drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Beschlüssen zu Finanzen ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Abwesenheit seines Stellvertreters.

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden,
  3. dem Kassenwart.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Jedes Vorstandsmitglied (Vorsitzender, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, Kassenwart) ist einzeln zur Vertretung gerichtlich und außergerichtlich befugt.

Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist in der folgenden Sitzung des Vorstandes zu bestätigen.
Dringend erforderliche Beschlüsse können im schriftlichen (auch E-Mail) Umlaufverfahren gefasst werden. Die so gefassten Beschlüsse werden im Protokoll der folgenden Sitzung des Vorstandes festgehalten.

 

 § 12 Kassenprüfer


Zur Kontrolle über die rechnerisch richtige und wirtschaftlich zweckmäßige Verwendung des Vereinsvermögens wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben ihre Aufgabe durch unregelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen wahrzunehmen. Mindestens einmal im Jahr muss eine Kassenprüfung vorgenommen werden. Die Kassenprüfungsberichte sind dem Vorstand zuzuleiten.

Anlässlich der Mitgliederversammlung erstellen sie einen Prüfbericht und beantragen bei Ordnungsmäßigkeit zu den Wahlen die Entlastung des Vorstandes für Finanzen und des übrigen Vorstandes.

 

 § 13 Beschwerdeausschuss


Der Beschwerdeausschuss besteht aus drei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird jeweils für zwei Jahre gewählt.

 

 § 14 Ehrenmitglieder


Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit, wenn zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf der Mitgliederversammlung dem Vorschlag zustimmen. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.

 

 § 15 Auflösung des Vereins


Die Auflösung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Vereins erforderlich. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen der Gemeinde Panketal für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Sports zu übergeben.

 

 § 16 Schlussbestimmungen


In allen von der Satzung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Vorstand im Sinne der Satzung unter Beachtung geltender Gesetze.

 

 § 17 Inkrafttreten


Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 24.06.2008 von der Mitgliederversammlung des Vereins SG Empor Niederbarnim e. V. beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Ergänzt am 30.08.2010 durch Mitgliederbeschluss.

 

Wettkampfkleidung

Seit 2010 ist bei Wettkämpfen eine einheitliche Vereinskleidung vorgeschrieben. Die Kleidung kann bei Lutz Sachse bestellt werden. Sollten die Sportler aus den Trikots herauswachsen, dann kann die Kleidung beim Verein umgetauscht werden.

Dress Jungen und Mädchen

 

  • Mädchendress

Dress Jungen und Mädchen

 

Dress Mädchen

 

Top und Pant für Mädchen

Top und Pant für Mädchen

 

Brief

Brief

 

  • Jungendress

Dress Jungen

 

Dress Jungen

 

Shirt Langarm

Shirt Langarm Jungen

 

Sprinterhose Jungen

Jungen Sprinterhose

 

Radlerhose

Radlerhose Jungen

Vorstand

Vorstand des SG Empor Niederbarnim e. V.:

  • Vorsitzender: Lutz Sachse, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Stellvertreter des Vorsitzenden: Frank Weinreich, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Kassenwart: Matthias Schaarschmidt, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Schriftwart: Claudia Neitzke, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Sportwart: Nico Netta, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Kassenprüfer: Britta Koch und Anke Bittig

(Stand: 23.11.2022)

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