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LSB sorgt für besseren Versicherungsschutz

Wer in einem Brandenburger Sportverein ehrenamtlich oder sportlich aktiv ist, kann künftig auf einen noch besser zugeschnittenen Basisschutz bei der Unfall- und Haftpflichtversicherung bauen. Der Landessportbund Brandenburg hat dafür den Sportversicherungsvertrag mit seinem langjährigen Partner, der Feuersozietät Berlin Brandenburg, verlängert und wichtige Mehrleistungen verhandelt.

So ist es im Bereich der Unfallversicherung gelungen, die Versicherungssumme für Invalidität von 35.000 auf 50.000 Euro anzuheben. Im Todesfall erhöht sie sich von 5.000 auf 10.000 Euro. Der Vertrag garantiert Leistungen ab einer Invalidität von über 15%, ab 75% verdoppeln sie sich. Die Unfallversicherung schützt Sportlerinnen und Sportler vor den finanziellen Folgen eines Sportunfalls und der damit einhergehenden dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Hierzu gehört in erster Linie der Trainings- und Wettkampfbetrieb. Unter die Aktivitäten fallen aber auch die Teilnahmen an Versammlungen, Fortbildungen oder Verbandstagen. Da es sich hier um eine Grundabsicherung handelt, wird Aktiven auch immer eine zusätzliche private Unfallversicherung empfohlen.

Bei der Haftpflichtversicherung konnte der Landessportbund mit seinem Maklerbüro, der defendo Assekuranzmakler GmbH, drei wesentliche Leistungsverbesserungen aushandeln. So wird die Versicherungssumme von 5 Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben und damit dem steigenden Bedarf angepasst. Außerdem sind Nichtmitglieder zukünftig auch dann versichert, wenn sie durch den Verein kurzfristig zu Helfertätigkeiten eingesetzt werden – beispielsweise, wenn Eltern beim Aufräumen der Sporthalle mithelfen. Neu ist zu guter Letzt auch die Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Hier kann eine wichtige Versicherungslücke geschlossen werden, die die Arbeit der Vereine insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen deutlich erleichtert. Bei Haftpflichtfällen geht es grundsätzlich um die Leistung von Schadenersatz, wenn vorsätzlich oder fahrlässig zum Beispiel die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt wird. Um den Haftpflichtvertrag weiterhin für den organisierten Sport bezahlbar zu halten, wird auch in Zukunft am sogenannten Subsidiaritätsprinzip festgehalten. Das bedeutet, dass anderweitig bestehender Versicherungsschutz (z.B. die private Haftpflicht, die private Bootshaftpflicht oder die Tierhalterhaftpflicht) immer zuerst greift, bevor der LSB-Vertrag in Leistung geht.

Quelle: Landessportbund Brandenburg, http://www.leichtathletikinbrandenburg.de/news/?q=node/1389
 

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